Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch weiterhin der Abschuss von Kormoranen in Sachsen möglich. Zum Schutze der Fischbestände in Teichen und Flüssen ist es in Sachsen weiter erlaubt Kormorane zu erlegen. Auch die Entstehung von Brutkolonien des Kormorans darf außerhalb der Brutzeit verhindert werden. Natürlich ist der Jagdschein voraussetzung für die erlaubniss zum Abschuss von Kormorane, Inhaber, Teichwirte sowie Pächter von Fischereirechten die nicht im besitz eines Jagdscheines sind, können Personen die im besitz eines Jagdscheines sind mit dem Abschuss der Kormorane beauftragen. Die Kormoranverordnung wird darum ohne inhaltliche Änderung zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
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